01
Was eine Umsatzsteuerkorrektur nachverfolgbar macht
- Ein klarer Verweis auf die ursprüngliche Rechnung und den Grund der Korrektur, der zum Aufbau des von Artikel 233 geforderten Prüfpfads beiträgt.
- Authentizität des Ursprungs, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit, dokumentiert von der Ausstellung bis zum Ende der Archivierungsfrist (Artikel 233).
- Ein zuverlässiger Prüfpfad zwischen der korrigierten Rechnung und der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen (Artikel 233).
- Eine ausreichend detaillierte Buchführung, die der Steuerverwaltung die Kontrolle der Umsatzsteuer ermöglicht (Artikel 242).
02
Warum die Richtlinie Erklärung und Korrektur verknüpft
Die Richtlinie 2006/112/EG legt den Rahmen fest, innerhalb dessen ein Mitgliedstaat die Archivierung und die Umsatzsteuererklärung definiert. Jeder Steuerpflichtige muss eine Erklärung mit allen Daten abgeben, die zur Bestimmung der geschuldeten Steuer und der abzugsfähigen Beträge erforderlich sind, innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten nach Ende des Steuerzeitraums, den die Mitgliedstaaten zwischen einem Monat und einem Jahr festlegen. Dieser Zeitplan wirkt sich auch darauf aus, wann eine Korrektur in den Aufzeichnungen erscheinen muss.
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Die fünf Schritte für eine überprüfbare Korrektur
Schritte
- Die ursprüngliche Rechnung identifizieren und ausdrücklich mit der Korrekturmitteilung oder der korrigierten Rechnung verknüpfen.
- Prüfen, dass die korrigierte Rechnung alle Pflichtangaben von Artikel 226 enthält, einschließlich Mengen, Beträge und Steuersatz.
- Die Authentizität und Unversehrtheit der Korrektur durch Verwaltungskontrollen dokumentieren, die einen Prüfpfad schaffen (Artikel 233).
- Die Kopie der korrigierten Rechnung und die ursprüngliche gemäß den in Artikel 244 und 245 vorgesehenen Modalitäten archivieren.
- Die Korrektur in der Umsatzsteuererklärung des richtigen Zeitraums melden, unter Einhaltung der vom Mitgliedstaat festgelegten Fristen (Artikel 250-252).
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Ein hypothetischer Fall
Hypothetisches Beispiel: Ein Unternehmen stellt eine Rechnung mit einer falschen Menge gelieferter Gegenstände aus. Zur Korrektur stellt es eine Korrekturrechnung aus, die auf die Nummer der ursprünglichen Rechnung verweist, um den von Artikel 233 geforderten Prüfpfad zu unterstützen, und die korrekte Menge und die neue Steuerbemessungsgrundlage je Steuersatz enthält, wie von den Angaben in Artikel 226 verlangt. Die Korrektur wird zusammen mit dem Original archiviert (Artikel 244-245), und die Steueränderung wird in der Umsatzsteuererklärung des Zeitraums gemeldet, in dem die Korrektur erfasst wird (Artikel 250).
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Checkliste vor Abschluss der Korrektur
- Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung in der Korrektur genannt.
- Menge, Art der Gegenstände oder Dienstleistungen und die neue Steuerbemessungsgrundlage je Steuersatz.
- Nachweis der Kontrollen, die Authentizität und Unversehrtheit der Korrektur gewährleisten.
- Archivierte Kopien der ursprünglichen Rechnung und der Korrektur, auf Anfrage zugänglich (Artikel 245).
- Steuerzeitraum und Erklärungsfrist, in der die Korrektur gemeldet wird.
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Wie man diesen Ablauf mit Software konfiguriert
Ein Unternehmen kann mit seinem Softwareanbieter eine digitale Akte einrichten, die jede Korrekturrechnung mit dem ursprünglichen Dokument verknüpft, mit festgelegten Rollen für wer die Pflichtangaben prüft und wer die Archivierung bestätigt. Zu erfassen, wer die Korrektur wann genehmigt hat, zusammen mit einer eindeutigen Referenz zwischen den beiden Dokumenten, ist eine nützliche betriebliche Entscheidung, um den zur Sicherstellung von Authentizität und Unversehrtheit im Zeitverlauf erforderlichen Prüfpfad zu rekonstruieren.
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Häufig gestellte Fragen
Die häufigsten Fragen zu diesem Ablauf betreffen Pflichtdaten, den Prüfpfad und den Erklärungszeitraum: kurze Antworten im FAQ-Abschnitt des Artikels.
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Nächster Schritt
Bitten Sie Ihren Softwareanbieter, diese fünf Schritte in einen konfigurierbaren Ablauf zu übertragen, damit jede Umsatzsteuerkorrektur mit dem ursprünglichen Dokument verknüpft bleibt und für eine Prüfung bereit ist.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Korrekturrechnung enthalten?
Dieselben Angaben, die in Artikel 226 vorgesehen sind, einschließlich Identifikation der Parteien, Menge und Art der Gegenstände oder Dienstleistungen, Steuerbemessungsgrundlage je Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag.
Warum ist ein Prüfpfad zwischen der ursprünglichen Rechnung und der Korrektur erforderlich?
Weil Artikel 233 verlangt, dass die Authentizität des Ursprungs und die Unversehrtheit des Inhalts von der Ausstellung bis zum Ende der Archivierungsfrist durch überprüfbare Verwaltungskontrollen gewährleistet werden.
In welchem Zeitraum muss die Korrektur in der Umsatzsteuererklärung gemeldet werden?
Im vom Mitgliedstaat festgelegten Steuerzeitraum, wobei die Erklärung innerhalb einer Frist einzureichen ist, die das Ende dieses Zeitraums um nicht mehr als zwei Monate überschreitet.
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