01
Die kurze Antwort
- Prüfen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben vorhanden sind (Lieferant, Kunde, Nummer, Datum, Art des Guts/der Dienstleistung, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, MwSt.)
- Prüfen, dass die MwSt.-Nummern von Lieferant und Kunde im Steuerregister vorhanden sind
- Das Feld Empfängercode korrekt ausfüllen
- Die Konsistenz zwischen Bemessungsgrundlage, Steuersatz und berechneter MwSt. überprüfen
- Duplikate ausschließen: Das SdI lehnt eine bereits zuvor gesendete Datei ab
02
Warum diese Kontrollen wichtig sind
Seit dem 1. Januar 2019 müssen alle Rechnungen zwischen in Italien ansässigen oder niedergelassenen Parteien elektronisch sein, sowohl für B2B- als auch B2C-Geschäfte; die Pflicht für Geschäfte mit der öffentlichen Verwaltung bestand bereits seit dem 31. März 2015. Rechnungen an ausländische Parteien bleiben im elektronischen Format optional, müssen aber über das Esterometro gemeldet werden, außer bei Geschäften mit Zollpapieren oder Käufen bis 5.000 Euro.
Die technischen Regeln zur Erstellung, Übermittlung, Empfang und Aufbewahrung von Rechnungen zwischen Privaten wurden durch die Maßnahme Nr. 433608 vom 24. November 2022 festgelegt; für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung gelten weiterhin die Regeln des Ministerialdekrets Nr. 55/2013.
03
Kontrollablauf vor dem Versand
Schritte
- Die XML-Datei mit einer Software erstellen, die den Spezifikationen der Maßnahme vom 24. November 2022 entspricht, auch mit den kostenlosen Tools der Agenzia (Webverfahren, herunterladbare Software, FatturAE-App)
- Die Pflichtangaben und die MwSt.-Nummern beider Parteien erneut prüfen
- Das Feld Empfängercode und die Konsistenz der MwSt.-Beträge prüfen
- Den Übermittlungskanal wählen: Portal Fatture e Corrispettivi, Webverfahren/FatturAE-App, PEC an sdi01@pec.fatturapa.it, oder SFTP-/Web-Service-Kanal
- Die Datei senden und die Zustellungs-, Ablehnungs- oder Nichtzustellungsbestätigung vom Portal aufbewahren
04
Hypothetisches Beispiel
Hypothetisches Beispiel: Ein Unternehmen erstellt eine Rechnung mit einer Bemessungsgrundlage von 100 Euro und einem MwSt.-Satz von 22%. Vor dem Versand prüft die interne Kontrolle, dass die angegebene MwSt. genau 22 Euro beträgt, da das SdI genau diesen Vergleich durchführt und die Datei ablehnt, wenn die Werte nicht übereinstimmen. Dieselbe Kontrolle prüft, dass die MwSt.-Nummer des Kunden korrekt ist und dass der Empfängercode ausgefüllt ist, um eine Ablehnung wegen fehlender Daten zu vermeiden.
05
Abschließende Checkliste vor dem Senden
- Alle Pflichtangaben (Art. 21/21-bis) vorhanden und korrekt
- MwSt.-Nummern von Lieferant und Kunde im Steuerregister gültig
- Feld Empfängercode ausgefüllt
- Konsistenz von Bemessungsgrundlage-Steuersatz-MwSt. manuell oder systemgestützt geprüft
- Datei nicht mit abgelaufenem Zertifikat digital signiert, falls signiert
06
Wie man Kontrollen in einem Softwaresystem einrichtet
Ein Unternehmen kann seinen Softwareanbieter bitten, einen Ablauf einzurichten, in dem eine administrative Rolle die XML-Datei erstellt, eine zweite Rolle sie durch Vergleich der Pflichtangaben und der Betragskonsistenz überprüft, und ein dritter Schritt die SdI-Bestätigung zur internen Nachverfolgung protokolliert.
Dies ist eine vorgeschlagene betriebliche Wahl, keine gesetzliche Anforderung: Ziel ist es, klare Verantwortlichkeiten zwischen dem Ersteller, dem Prüfer und dem Archivierer der Zustellungs-, Ablehnungs- oder Nichtzustellungsbestätigungen zu haben.
07
Häufig gestellte Fragen zu den Kontrollen
Das SdI akzeptiert auch nicht digital signierte Dateien, prüft aber bei signierten Dateien die Gültigkeit des Zertifikats.
Das SdI prüft immer, ob die Datei nicht bereits zuvor gesendet wurde, um Duplikate zu vermeiden.
Unabhängig vom Ergebnis der Kontrollen sendet das SdI immer eine Bestätigung, die im Portal Fatture e Corrispettivi einsehbar ist.
08
Nächster Schritt
Gehen Sie vor der nächsten Übermittlung erneut die Checkliste zu Pflichtangaben, MwSt.-Konsistenz und dem gewählten Kanal (Portal, FatturAE-App, PEC oder SFTP) durch, um das Ablehnungsrisiko zu verringern und den Empfang der SdI-Bestätigung zu beschleunigen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn die Rechnungsdatei bereits zuvor gesendet wurde?
Das SdI prüft, ob die Datei derselben elektronischen Rechnung nicht bereits gesendet wurde: Im Falle eines Duplikats wird die Übermittlung anhand der vom System vorgesehenen Bestätigungen behandelt.
Ist die digitale Signatur der XML-Datei obligatorisch?
Nein: Für Rechnungen an MwSt.-Pflichtige oder Endverbraucher akzeptiert das SdI auch unsignierte Dateien. Ist die Datei signiert, prüft das SdI die Gültigkeit des Signaturzertifikats.
Welche Kanäle kann ich zum Senden der Rechnung an das SdI nutzen?
Portal Fatture e Corrispettivi, das Webverfahren oder die FatturAE-App, PEC an sdi01@pec.fatturapa.it, oder ein zuvor aktivierter SFTP- oder Web-Service-Kanal.
✓