01
Die kurze Antwort
Die Nachverfolgbarkeit der Korrektur beginnt mit der Ablehnungsbestätigung: Lehnt das SdI die Rechnung ab, sendet es eine Empfangsbestätigung mit Fehlercode und einer kurzen Beschreibung des Grundes. Der Fehler muss korrigiert und die Datei erneut übermittelt werden, wobei Datum und Nummerierung der abgelehnten Rechnung beibehalten werden, der Dateiname jedoch geändert werden muss, wenn die Datei nicht über das Webverfahren des Portals erstellt wurde.
02
Was das SdI vor der Annahme der Rechnung prüft
Das Austauschsystem prüft die verpflichtenden Mindestangaben, das Vorhandensein der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Lieferant und Kunde im Steuerregister, das Vorhandensein des Empfängercodes und die Übereinstimmung zwischen Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Umsatzsteuer. Ist die Datei digital signiert, prüft es zusätzlich die Gültigkeit des Signaturzertifikats; unabhängig von der Signatur prüft es stets, ob die Datei nicht bereits gesendet wurde (Duplikat), und sendet in jedem Fall eine Bestätigung über Ablehnung, Zustellung oder Nichtzustellung.
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Ablauf von der Korrektur bis zur erneuten Übermittlung
Schritte
- Rechnung mit einer eigenständigen Software oder über das Verfahren des Portals Fatture e Corrispettivi vorbereiten
- Datei an das SdI übermitteln und das Ergebnis der automatischen Prüfungen abwarten
- Im Falle einer Ablehnung Fehlercode und Grund in der Bestätigung lesen, die auf demselben Kanal (PEC, SFTP oder Web Service) übermittelt wurde
- Fehler korrigieren, dabei Datum und Nummerierung des Originals beibehalten, Dateinamen ändern, falls diese nicht vom Portal erzeugt wurde
- Korrigierte Datei erneut senden und nach Annahme die konforme Aufbewahrung des Originals starten
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Ein wiederkehrender Fall (hypothetisches Beispiel)
Ein Unternehmen stellt eine Rechnung mit einer Bemessungsgrundlage von 100 Euro und einem Steuersatz von 22 % aus, gibt jedoch versehentlich einen von 22 Euro abweichenden Umsatzsteuerbetrag an: Das SdI erkennt die Unstimmigkeit und lehnt die Datei mit entsprechendem Fehlercode ab. Das Unternehmen korrigiert den Umsatzsteuerbetrag, erstellt die Rechnung erneut mit demselben Datum und derselben Nummer, ändert den Dateinamen (da sie nicht über das Portal erstellt wurde) und sendet sie erneut; nach Annahme bringt es sie in die konforme Aufbewahrung.
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Entscheidungs-Checkliste vor der erneuten Übermittlung
- Fehlercode und Beschreibung der Ablehnung wurden in der im Portal verfügbaren Bestätigung gelesen
- Mindestangaben, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Empfängercode und Übereinstimmung von Bemessungsgrundlage/Steuersatz/Umsatzsteuer wurden geprüft
- Datum und Nummerierung der korrigierten Rechnung stimmen mit denen der abgelehnten Rechnung überein
- Der Dateiname wurde geändert, falls die Rechnung nicht vom Portal erzeugt wurde
- Der Kunde wurde über einen anderen Kanal als das SdI informiert, wenn die Verfügbarkeit der Rechnung im geschützten Bereich für die Abzugsfähigkeit relevant ist
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Was eine Verwaltungssoftware überwachen kann
Ein Unternehmen kann gemeinsam mit seinem Softwarepartner ein Ablehnungsregister mit Fehlercode, Empfangsdatum und für die Korrektur verantwortlicher Person einrichten, um den Ablauf nachprüfbar zu machen. Es lohnt sich auch, eine Rolle für die Freigabe der erneuten Übermittlung zuzuweisen und eine Historie der für jede korrigierte Rechnung verwendeten Dateinamen zu führen, als betriebliche Entscheidung und nicht als vom System vorgeschriebene Anforderung.
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Häufig gestellte Fragen
Die Ablehnungsbestätigung gibt stets den Grund des Fehlers an, durch einen Code und eine kurze Beschreibung, empfangen auf demselben Kanal wie die Übermittlung.
Wird die korrigierte Rechnung nicht über das Webverfahren des Portals erstellt, muss der Dateiname von dem der abgelehnten Rechnung abweichen, wobei Datum und Nummer des Originals beibehalten werden.
Die konforme Aufbewahrung gewährleistet über die Zeit die Lesbarkeit und die Wiederherstellung des Originals der Rechnung, sowohl durch zertifizierte private Anbieter als auch durch den kostenlosen Dienst der Agenzia delle Entrate.
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Nächster Schritt
Prüfen Sie, wie Ihr aktueller Ablauf Fehlercode, Korrekturdatum und Dateinamen für jede abgelehnte Rechnung erfasst: Fehlt eines dieser Elemente, ist dies der Punkt, der vor der nächsten Übermittlung geschlossen werden sollte.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was enthält die vom SdI gesendete Ablehnungsbestätigung?
Sie enthält einen Fehlercode und eine kurze Beschreibung des Ablehnungsgrundes und wird auf demselben Kanal (PEC, SFTP oder Web Service) übermittelt, der für die Übermittlung der Rechnung verwendet wurde.
Wie muss eine korrigierte Rechnung nach einer Ablehnung erneut übermittelt werden?
Sie muss mit demselben Datum und derselben Nummerierung wie die abgelehnte Rechnung neu erstellt werden; der Dateiname muss geändert werden, falls die Rechnung nicht über das Webverfahren des Portals erstellt wird.
Warum ist die konforme Aufbewahrung nach der Korrektur wichtig?
Sie gewährleistet über die Zeit, dass Rechnungen nicht verloren gehen, stets lesbar bleiben und das Original jederzeit wiederhergestellt werden kann, entweder durch zertifizierte Anbieter oder durch den kostenlosen Dienst der Agenzia delle Entrate.
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